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Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Wohnsitz
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Mit Art. 11 des Gesetzesdekretes vom 26. Juni 2026, Nr. 108 sind dringende Bestimmungen bezüglich der...
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Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Gsies wird im Sinne des Art. 130 des Wohnbauförderungsgesetzes ernannt.
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Zugang zu den verschiedenen Diensten des nationalen Meldeamtes der ansässigen Bevölkerung (ANPR)
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Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
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Mit diesem Formular kann man der Gemeinde Gsies melden, dass man neu dort wohnt oder seinen Wohnsitz innerhalb der Gemeinde geändert hat.
Die Gemeinde Gsies erklärt in diesem Dokument, wie sie die personenbezogenen Daten von Bürgern im Meldeamt verarbeitet und schützt.
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